AUS (VOR) SORGE UM DEN MENSCHEN
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Gewählte Erwachsenenvertretung

Die gewählte Erwachsenenvertretung wird auch als Vorsorgevollmacht „Light“ bezeichnet.
Diese kann man auch noch machen, wenn eine Vorsorgevollmacht aufgrund des Zustandes der betroffenen Person nicht mehr möglich ist.

Wenn die betroffene Person nicht mehr voll Entscheidungsfähig ist, aber die Bedeutung und Folgen der Bevollmächtigung versteht,
kann die Person aussuchen, wer sie vertritt, wenn es notwendig ist.

Wichtig ist wirklich, dass die betroffene Person das alles versteht und auch so möchte!

Bei der gewählten Erwachsenenvertretung kann man für einzelne Angelegenheiten oder für gewisse Arten von Angelegenheiten eine Vertretung nehmen.

Gewählt werden kann jede nahestehende volljährige Person, zu der die betroffene Person ein Vertrauensverhältnis hat.
Ob das die Nachbarin, Angehörige, Bekannte oder die beste Freundin/ der beste Freund ist, ist hierbei egal.

Hier wieder unser Beispiel von der Einführung in die Erwachsenenvertretung.
Die Dame könnte ihren Schwiegersohn mit dem Autoverkauf betrauen.

Wenn die betroffene Person sich dazu entschließt eine Vertretung zu bestimmen, wird eine Vereinbarung errichtet,
in der alle wichtigen Daten festgehalten werden.
Wer vertreten wird, wer die vertretende Person ist und in welchem Bereich die Unterstützung erfolgt.

Hier finden Sie weitere Informationen auf der Seite
www.oesterreich.gv.at des Bundesministeriums.