AUS (VOR) SORGE UM DEN MENSCHEN
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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist nicht nur für ältere Menschen eine Überlegung wert.
Unsere geliebten Angehörigen müssen für uns die Entscheidung fällen, falls wir in einer schwierigen gesundheitlichen Lage sind.

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Patientenverfügungen. Eine beachtliche und eine verbindliche Patientenverfügung (Patientenverfügungs-Gesetz PatVG).
Bei einer verbindlichen Patientenverfügung MUSS der Arzt diese befolgen.
Im Gegensatz dazu wird eine beachtliche Patientenverfügung nur berücksichtigt bei der Entscheidung wie es weiter gehen soll.

Wichtig ist hier anzumerken, dass eine Patientenverfügung erst in Kraft tritt, wenn Sie durch einen Notfall nicht mehr kommunikationsfähig sind und keine Aussicht auf Besserung vorliegt!
In einer Patientenverfügung wird festgehalten, wie und ob Sie behandelt werden wollen.
Sie greifen also für so einen Fall vor und entlasten somit Ihre Lieben.

Zu empfehlen ist des Weiteren Ihren Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder sonstige Angehörige darüber zu informieren, was Ihr Wunsch ist,
damit diese wissen was auf sie zu kommt.

Auch eine Beschreibung Ihrer Art wird hinzugefügt damit die Ärzte einen Eindruck von Ihrem Lebensstil bekommen.
Des Weiteren können auch Angaben von Gründen, warum eine lebensverlängernde Maßnahme abgelehnt wird, hinzugefügt werden.
Dies hilft den Ärzten im Fall einer unverbindlichen Patientenverfügung, Ihren Willen besser zu verstehen und zu berücksichtigen.

Folgende Punkte könnte man in solch einer Patientenverfügung definieren:
• Reanimation
• Operationen
• Dialyse
• Künstliche Ernährung bzw. Flüssigkeitszufuhr durch eine Sonde


• Künstliche Beatmung
• Verabreichung von Herz-Kreislauf-Medikamenten
• Antibiotische Behandlung einer Lungenentzündung

Die Gültigkeit einer Patientenverfügung ist 8 Jahre (Stand Oktober 2023), außer es wird ein kürzerer Zeitraum festgehalten.



Hier geht es zu weiteren Informationen auf der Seite www.oesterreich.gv.at des Bundesministeriums.