AUS (VOR) SORGE UM DEN MENSCHEN
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Pflegestufe

Wenn eine angehörige Person einen ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder
psychischen Erkrankung hat, so kann man eine Pflegestufe beantragen.

Auf gut Deutsch: Wird eine angehörige Person pflegebedürftig gibt es die Pflegestufen und das Pflegegeld, um so den
pflegebedingten Mehraufwand zu decken. Dadurch soll ein weiterhin selbst bestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglicht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben (laut Seite des Sozialministeriums):

• ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung beziehungsweise
einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
• ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden,
• gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich

Das Pflegegeld wird je nach Ausmaß des Stundenaufwandes und erforderlichen Pflegebedarfs, unabhängig von Alter und Ursache gewährt.

Es gibt hierbei insgesamt sieben verschiedene Stufen (laut Seite des Sozialministeriums):
• mehr als 65 Stunden
• mehr als 95 Stunden
• mehr als 120 Stunden
• mehr als 160 Stunden
• mehr als 180 Stunden
(wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist)
• mehr als 180 Stunden
(wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer
Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist)

• mehr als 180 Stunden
(wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt)

Ob die betroffene Person von einem Angehörigen oder von Pflegepersonal betreut wird, spielt hierbei keine Rolle.
Der Antrag für die Pflegestufe wird bei dem zuständigen Versicherungsträger / der Pensionsversicherung gestellt.
Auch wenn eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt, wird bei dieser Stelle der Antrag auf Erhöhung gestellt.

Wenn man einen Antrag stellt, kommt es zu einem Hausbesuch, egal ob zuhause oder im Pflegeheim (in Ausnahmefällen auch im Krankenhaus).
Ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin oder diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ist dazu befugt eine Begutachtung des Pflegebedarfs zu machen.

WICHTIG
Als pflegebedürftiger Mensch hat man das Recht, bei diesem Termin eine Vertrauensperson dabei zu haben, die Angaben zur Pflegesituation machen kann.
Nehmen Sie dies bitte in Anspruch! Oft fühlt man sich sicherer, wenn eine vertraute Person dabei ist.
An die Vertrauenspersonen: Unsere älteren Mitmenschen überspielen bei solchen Terminen oft, wie es ihnen wirklich geht.
Wenn sie sagen, dass dies und jenes eigentlich doch geht, obwohl es nicht der Fall ist, kann dies oft Auswirkungen auf die Pflegestufe haben.
Bitte erklären Sie Ihren Angehörigen, dass hier die tatsächliche Lage wirklich wichtig ist!

Auf Grundlage dieses Termines entscheidet der Versicherungsträger / die Pensionsversicherung dann, welche Pflegestufe zugesprochen wird.
Danach erfolgt dann der Bescheid über die Pflegestufe.
Ist alles erledigt und der Bescheid schriftlich bei Ihnen eingelangt, so erhalten Sie das Pflegegeld 12-mal im Jahr monatlich ausbezahlt.
Dafür wird keine Einkommenssteure abgezogen!

Hier geht es zu weiteren Informationen auf der Seite
www.sozialministerium.at des Bundesministeriums.